Mietbedingungen

  1. Alle Mietgeschäfte erfolgen auf der Grundlage unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (siehe rechts bzw. unten stehend).
  2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung und endet mit dem Tag der Rücklieferung an unser Lager.
  3. Treibstoff und Öl stellt der Mieter. Maschinen werden betankt ausgeliefert, bei Rücklieferung festgestellte Fehlmenge wird berechnet.
  4. Für Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsvorschrift sowie Diebstahl oder Abhanden‑kommen der Geräte haftet der Mieter.
  5. Für verschmutzt zurückgegebene Maschinen berechnen wir Reinigungskosten.
  6. Die Rückgabe der Mietsache hat in einwandfreiem Zustand zu erfolgen, ansonsten erfolgt kostenpflichtige Instandsetzung.
  7. Bei Schadeneintritt erfolgt die Reparatur der Maschine sofort nach der Rücklieferung.
  8. Reifenreparaturen und Reifenersatz sind im Mietpreis nicht enthalten.
  9. Eine Feuer- und Diebstahlversicherung wird grundsätzlich abgeschlossen. Der Beitrag wird pro Kalendertag berechnet. Dieses gilt auch bei vereinbarten Stillstandszeiten. Auf Wunsch kann eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen werden.
  10. Die Mietzeit gibt die Mindestmietzeit an. Sollte das Gerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden, so ver­längert sich die Mietdauer stillschweigend auf unbestimmte Zeit.
  11. Mit Erscheinen einer neuen Mietpreisliste verlieren die vor­herigen ihre Gültigkeit.

 

Mietgebühr

  1. Dem Vertrag werden die jeweils am Tage der Anmietung gültigen Preise zugrunde gelegt
  2. Mindestmietzeit ist 1 Tag.
  3. Die Tagesmiete wird auf der Grundlage einer normalen Schichtzeit von 8 Stunden berechnet.
  4. Jede weitere Überstunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet.
  5. Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters.
  6. In den angegeben Euro-Mietpreisen ist die gesetzliche Mehrwert­steuer nicht enthalten.